Zur Erfassung von bis zu 100 Stormeldungen, die im Baustein verarbeitet und an eine Anzeige weitergeleitet werden konnen. Eine optische und eine akustische Meldung konnen als Sammelmeldung verwendet werden. Meldungen konnen quittiert und Datenverluste gemeldet werden. Das Gerat unterstutzt folgende in DIN 19 235 festgelegte Meldungsarten: Meldung mit Dauerlicht, Neuwertmeldung mit Einfachblinklicht, Erstwertmeldung mit Einfachquittierung, Motormeldung. Aktuelle Werte konnen zentral abgefragt werden.